DSGVO Abmahnung erhalten? Was tun, wenn Sie abgemahnt werden?

Sie haben eine DSGVO Abmahnung erhalten ? Die Datenschutz Grundverordnung ist seit dem 25.05.2018 in Kraft und bereits ab dem 26.05.2018 rollt die Abmahnwelle. Was also tun, wenn Sie abgemahnt werden – DSGVO Abmahnung erhalten was tun?

DSGVO Abmahnung erhalten

DSGVO Abmahnung erhalten

  1. Einleitung und wichtiger Hinweis
  2. Hintergrundinformationen zur DSGVO
  3. Welche Punkte werden aktuell unter anderem abgemahnt?
    3.1. Datenschutzerklärung
    3.2. Google Analytics
    3.3. Google Webfonts
    3.4. DNS Prefetch
    3.5. Emojis
    3.6. Gravatar
    3.7. Facebook Like & Share-Buttons
    3.8. Kontaktformulare
  4. Was tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen der DSGVO erhalten haben?
  5. Schnelle & zuverlässige Hilfe – Wir lösen Ihr Problem!

 

 

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1. Einleitung und wichtiger Hinweis:

Wenn Sie DSGVO Abmahnung erhalten haben, geht mit einer Abmahnung immer auch eine Unterlassungserklärung einher. Bei unklarer Rechtslage sollten Sie niemals ungeprüft eine derartige Unterlassungserklärung abgeben!

Dieser Artikel ist eine Zusammenstellung zur Datenschutz Grundverordnung und bekannter Tatsachen zu Abmahnungen, spiegelt unsere Meinung wieder und ist keine Rechtsberatung. Wir arbeiten sehr eng mit Fachanwälten für Datenschutz zusammen, sprechen Sie und an, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden. Eine Haftung unsererseits für Schäden, die eventuell durch unsere Zusammenfassung zum Thema „Abmahnung DSGVO erhalten“ entstehen, wird von uns nicht übernommen.

DSGVO Abmahnung erhalten was tun

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist seit dem 25.05.2018, nach 2-jähriger Übergangsfrist, endgültig in Kraft. Politiker und Anwälte für Datenschutz und Datensicherheit hatten zuvor noch Entwarnung gegeben, es würde keine Abmahnwelle zu befürchten sein.

Doch bereits am 26.05.2018 hatten viele Webseitenbetreiber bereits ihre Abmahnungen wegen Verstößen ihrer Webseite gegen den Datenschutz auf dem Tisch.

eRecht24 verkündete bereits am 01.06.2018, dass entgegen aller Aussagen zuvor, die Abmahnwelle rollt.

Zitat von der Webseite von eRecht24: „Es ging leider doch sehr schnell: Wenige Tage nach dem Start der DSGVO gibt es – neben unzähligen Phishing-Mails – die ersten Abmahnungen. Die optimistischen Aussagen von Seiten der Politik und Juristen, dass es „eine DSGVO-Abmahnwelle nicht geben werde“, haben sich leider als falsch erwiesen.“ Den kompletten Beitrag von eRecht24 können Sie hier nachlesen.

Seit Ende Mai rollt jedoch nun bereits die Abmahnwelle, die Webseitenbetreiber oftmals völlig unverhofft trifft. Denn obwohl es eine 2-jährige Übergangsfrist gab, wissen ein Großteil der Unternehmer und Webseitenbetreiber noch immer nichts von der EU-DSGVO.

 

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2. Hintergrundinformationen zur DSGVO Abmahnung:

Am 24.05.2016 ist die EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seitdem tickt die Uhr für alle Webseitenbetreiber. Am 30.06.2017 wurde dann das neue Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht. Die EU Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz trifft sowohl als auch für jedes Unternehmen und jeden Webseitenbetreiber zu.

DSGVO Abmahnung

Seit dem 25.05.2018 ist die Übergangsfrist endgültig vorbei, und die Gesetze sind in Kraft.

Den meisten ist noch gar nicht bewusst, was das für ihren Internetauftritt bedeutet und was genau dabei beachtet werden muss.

Durch die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz bezüglich des Umgangs mit persönlichen Daten im Internet und in der Öffentlichkeit vereinheitlicht werden. Die DSGVO löst zum 25.05.2018 die alte EU Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ab. Auf der alten EU Datenschutzrichtlinie beruht das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt).

 

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Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) setzt auf der Datenschutzgrundverordnung auf und erweitert diese. Das neue Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.04.2017 vom deutschen Bundestag beschlossen und am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was bedeutet es denn nun ab dem 25.05.2018?

Die Übergangsfrist ist vorbei, ab sofort haben beide (DSGVO) und (BDSG-neu) Gültigkeit, und jedes Unternehmen und jeder Webseitenbetreiber muss sich ab sofort danach richten!

 

3. DSGVO Abmahnung erhalten? Was wird denn gerade u.a. abgemahnt?

DSGVO

Bereits am 26.05.2018 – einen Tag nach Inkrafttreten der EU-DSGVO – werden verstärkt einige Punkte abgemahnt. Ob alle Punkte auch letztendlich alle abmahnfähig sind, müssen erst die Gerichte entscheiden. Trotzdem werden vermutlich die meisten von einer DSGVO Abmahnung Betroffenen lieber zahlen, als einen langwierigen und vermutlich sehr viel teureren Gerichtsprozess in Kauf zu nehmen.

Hier die wichtigsten Punkte der DSGVO Abmahnung:

  • Datenschutzerklärung falsch oder fehlerhaft
  • Google Analytics – Abmahnung wegen falscher Einbindung
  • Google Webfonts
  • DNS Prefetch
  • Emojis
  • Gravatar
  • Facebook Like- und Share-Buttons
  • Kontaktformulare

 

 

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3.1. Abmahnung Datenschutzerklärung

Webseitenbetreiber, die keine oder eine veraltete Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite haben, erhalten eine Abmahnung mit der Forderung nach Beseitigung der Verstöße, die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Kostenübernahme der Abmahnung.

Abmahnung

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie auf Fristen, Sie müssen meist innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Lassen Sie sich SOFORT eine neue Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen.
  • Prüfen und sicherstellen, dass neben der Datenschutzerklärung nur datenschutzkonforme Plugins bzw. Tools verwendet werden.

Wir übernehmen das gern schnell und zuverlässig für Sie. Buchen Sie unseren Webseiten DSGVO-Check und lassen Sie Ihre Webseite von uns überarbeiten und DSGVO-konform gestalten.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt(AT)seo-agentur-online-marketing-webdesign(DOT)de
oder rufen Sie uns an: 04186 8958 683

 

 

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3.2. Abmahnung Google Analytics

Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO wird falsches Einbinden von Google Analytics verstärkt abgemahnt.

Google Analytics

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie bitte auf Fristen, Sie müssen meist innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Verwenden Sie Google Analytics immer datenschutzkonform.
  • Lassen Sie von einem Fachmann Ihre Seite checken und den Google Analytics Code rechtskonform einbinden.

Wir übernehmen das sehr gern schnell und zuverlässig für Sie. Buchen Sie unseren Webseiten DSGVO-Check und lassen Sie Ihre Webseite von uns überarbeiten und datenschutzkonform gestalten.

Senden Sie uns eine E-Mail an: kontakt(AT)seo-agentur-online-marketing-webdesign(DOT)de
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3.3. Abmahnung Google Webfonts

Google Webfonts werden von Google zur Verfügung gestellt und sind Schriftarten, die vom Google Server geladen werden und bieten dem Besucher ein optisch schönes Erscheinungsbild der gestalteten Webseite. Problem ist dabei nur, dass Daten des Besuchers Ihrer Webseite an Google ungefragt übertragen werden. Darunter auch persönliche Daten, wie z.B. die IP-Adresse, die laut DSGVO eine sehr persönliche Information ist und geschützt werden muss.

Seit Inkrafttreten der DSGVO wird falsches Einbinden von Google Webfonts abgemahnt.

Abmahnung Google Webfonts

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie unbedingt auf Fristen, Sie müssen oft innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Verwenden Sie Google Webfonts nur datenschutzkonform oder gar nicht.
  • Lassen Sie von einem Profi Ihre Seite überprüfen und den Google Webfonts Code rechtskonform einbinden oder herausnehmen.

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3.4. Abmahnung DNS Prefetch

DSN Prefetch wird fast von jeder Webseite verwendet, um externe Inhalte (wie z.B. Google Webfonts, Amazon S3, CDNs oder Typekit) schneller nachzuladen, um die Seitenladegeschwindigkeit zu erhöhen. Dabei werden allerdings auch ungefragt persönliche Daten an die entsprechenden Webseiten des Benutzers übertragen. Ob dieser Punkt tatsächlich abmahnfähig ist, müssen sicherlich erst noch die Gerichte entscheiden.

DNS Prefetch Abmahnung

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie immer auf Fristen, Sie müssen meist innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Entfernen Sie aus dem Code Ihrer Webseite die entsprechenden Einträge und stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich ALLE Einträge gefunden und entfernt haben.
  • Lassen Sie in jedem Fall einer Abmahnung sicherheitshalber immer einen Fachmann die Änderungen vornehmen und „basteln“ Sie nicht selbst daran herum.
  • Lassen Sie von einem Fachmann Ihre Seite überprüfen und Ihre Webseite rechtssicher umstellen.

Wir übernehmen dieses gern schnell und zuverlässig für Sie. Ordern Sie unseren Webseiten DSGVO-Check und lassen Sie Ihre Webseite von uns überarbeiten und DSGVO-konform gestalten.

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3.5. Abmahnung Emojis

Emojis sind kleine Textzeichenfolgen, die einen Smiley ergeben, wie zum Beispiel 🙂
Wenn jetzt also jemand mit einem Browser auf Ihre Webseite kommt, der keine Emojis unterstützt, dann werden normalerweise diese Textzeichen in einen Smiley umgewandelt. Diese werden von externen Servern geholt und dem Besucher angezeigt. Auch hierbei werden persönliche Daten ungefragt an Dritte übermittelt und deshalb werden solche Webseiten aktuell verstärkt abgemahnt.

smiley

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie unbedingt immer auf Fristen, Sie müssen meist innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Entfernen Sie Emojis von Ihrer Webseite.
  • Lassen Sie in jedem Fall einer Abmahnung sicherheitshalber immer einen Fachmann die Änderungen vornehmen.
  • Lassen Sie von einem Fachmann Ihre Webseiten überprüfen und Ihren Internetauftritt rechtskonform umstellen.

Wir übernehmen diese Aufgabe gern schnell und zuverlässig für Sie. Buchen Sie unseren Website DSGVO-Check und lassen Sie Ihre Webseite von uns überarbeiten und DSGVO-konform gestalten.

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3.6. Abmahnung Gravatar

Gravatare sind eigentlich eine tolle Sache. Machen sie doch die Kommunikation auf Webseiten etwas persönlicher. Bei Gravatar kann sich der Nutzer ein Profil erstellen und ein Profilbild hinterlegen. Wann immer er sich auf einer Webseite einloggt oder einen Kommentar schreibt, dann wird normalerweise dieses Profilbild vom externen Gravatar Server geholt und angezeigt. Doch, wie soll es auch anders sein, werden wieder persönliche Daten an den Dienst Gravatar übertragen und wird aus diesem Grunde abgemahnt.

Abmahnung DSGVO

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie auch hier auf Fristen, Sie müssen in der Regel innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Entfernen Sie aus dem Code Ihrer Webseite die Gravatar Funktion.
  • Lassen Sie im Fall einer Abmahnung sicherheitshalber immer einen Profi diese Änderungen vornehmen.
  • Lassen Sie immer von einem Fachmann Ihre Seite überprüfen und Ihre Webseite rechtssicher umstellen.

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3.7. Abmahnung Facebook Like & Share-Buttons

Facebook Share- und Like Buttons wurden auch bereits in der Vergangenheit verstärkt abgemahnt, da Sie haufenweise persönliche Informationen des Webseitenbesuchers an Facebook & Co. übertragen, selbst wenn dieser dort gar keinen Account hat oder nicht eingeloggt ist. Datenschützern sind diese Buttons schon seit längerem ein Dorn im Auge. Seit 2016 liegt zu diesem Thema auch ein Urteil des LG Düsseldorf vor. Diese Like- und Share Buttons werden auch nach dem Inkrafttreten der DSGVO nach wie vor verstärkt abgemahnt.

Datenschutz

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie unbedingt auf sämtliche Fristen, Sie müssen i.d.R. innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Entfernen Sie sämtliche Share- und Like Tools von Ihrer Webseite, oder nutzen Sie nur solche, die nicht ungefragt Daten an die Social Media Dienste übermitteln.
  • Lassen Sie im Fall einer Abmahnung zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Fachmann die Änderungen vornehmen.
  • Lassen Sie Ihre Seite von einem Fachmann überprüfen und Ihre Webseite rechtskonform umstellen.

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3.8. Kontaktformulare

Kontaktformulare müssen verschlüsselt werden, d.h. beim Absenden der Mitteilung müssen die Daten zwingend verschlüsselt übertragen werden, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Ist dieses nicht der Fall, drohen Ihnen Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.

Datensicherheit

Wichtig: Niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.

  • Achten Sie darauf, keine Fristen verstreichen zu lassen, Sie müssen meist innerhalb weniger Stunden / Tage reagieren und den oder die abgemahnten Fehler beseitigen!
  • Verschlüsseln Sie Ihre Kontaktformulare.
  • Im Fall einer Abmahnung lassen Sie sicherheitshalber immer einen Fachmann die Änderungen vornehmen.
  • Lassen Sie Ihre Seite von einem Profi überprüfen und Ihre Webseite rechtskonform umstellen.

Wir übernehmen diese Arbeiten gern für Sie. Buchen Sie unseren schnellen Webseiten DSGVO-Check und lassen Sie Ihre Webseite von uns überarbeiten und DSGVO-konform gestalten.

Rufen Sie uns an unter: 04186 8958 683 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt(AT)seo-agentur-online-marketing-webdesign(DOT)de.

 

4. Was tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen der DSGVO erhalten haben?

Die hier aufgeführten Punkte, die verstärkt abgemahnt werden, ist nur ein kleiner Auszug von Dingen, die auf Ihren Webseiten seit dem 25.05.2018 unbedingt beachtet werden müssen. Nehmen Sie die Veränderungen an Ihrer Webseite nicht vor, dann verstoßen Sie gegen geltendes Datenschutzgesetz. Hohe Abmahnungen und Bußgelder können sehr schnell die Folge sein.

Die EU hat die Höchstgrenze für Bußgelder von 300.000 Euro auf 20 Millionen heraufgesetzt, um auch große Unternehmen wie Facebook oder Google dazu zu bewegen, sich zunehmend mehr an den Datenschutz zu halten.

Datenschutzgesetz

Wenn Sie eine DSGVO Abmahnung erhalten haben, dann dürfen Sie nicht zögern. Sie müssen sich Beistand holen und Ihre Webseite entsprechend der Vorgaben der EU-DSGVO und dem neuen deutschen Datenschutzgesetz, dem BDSG-neu anzupassen.

Es nützt auch nichts, nur den abgemahnten Fehler zu beheben. Wenn Sie der Abmahner erst einmal – wir hier in Norddeutschland sagen: „auf dem Kieker hat“, dann wird er sicher einen Verstoß nach dem anderen abmahnen. Das kann sehr schnell sehr teuer für Sie werden.

Daher lassen Sie in jedem Fall, wenn Sie eine DSGVO Abmahnung erhalten, sicherheitshalber immer einen Fachmann die Änderungen vornehmen und versuchen Sie nicht selbst die Dinge zu ändern. Mit einer Abmahnung geht immer die Abgabe einer Unterlassungserklärung einher, die Sie binnen weniger Stunden / Tage unterschrieben an den Abmahnanwalt senden müssen. Zum Zeitpunkt der Unterschrift MUSS der oder die Fehler auf Ihrer Webseite unbedingt behoben sein!!!

Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, den oder die abgemahnten Fehler behoben zu haben und künftig zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden SOFORT Strafen fällig die in den meisten Fällen fünfstellig sind.

Deswegen müssen Sie einen Experten zu Rate ziehen, der schnell und zuverlässig sicherstellt, dass die Fehler innerhalb der gesetzten Frist behoben werden.

5. Schnelle & zuverlässige Hilfe – Wir lösen Ihr Problem!

Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Datenschutz zusammen und kümmern uns für Sie um alles, was nötig ist. Wir übernehmen keine Rechtsberatung, wie auch dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich eine Zusammentragung von Informationen darstellt und unsere Meinung zur aktuellen Lage widerspiegelt.

Seit jeher erstellen wir nur datenschutzkonforme Webseiten und haben in dieser Zeit hunderte Webseiten auf die DSGVO für unsere Kunden umgestellt.

Wir haben einen Online Praxiskurs zur DSGVO erstellt, das von einem Anwalt für Datenschutz und einem Datenschutzbeauftragten geprüft wurde. So können auch Webmaster, die selbst Ihre Seiten erstellen, sich sichere Informationen und Anleitungen in Form von einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitungen holen.

In unserem Bestseller DSGVO-Praxiskurs „Wie Sie Ihre Webseite in weniger als 60 Minuten fit und sicher für die DSGVO machen“ zeigen und erklären wir Ihnen, was Sie wie machen sollten, um sicher vor Abmahnungen zu sein. Klicken Sie auf das nachfolgende Banner und erhalten Sie weitere Informationen zu unserem bewährten DSGVO Informations- und Praxiskurs:

EU-DSGVO

Doch wenn Sie bereits eine DSGVO Abmahnung erhalten haben, dann ist es vermutlich zu spät, sich erst selbst mit dem Thema zu DSGVO und Webseite zu beschäftigen. Deswegen sollten Sie uns umgehend kontakten, damit wir Ihnen innerhalb der sehr kurzen Frist in Ihrer Abmahnung helfen können um ein teures Gerichtsverfahren zu umgehen.

Sie erreichen uns wie folgt:

E-Mail: kontakt(AT)seo-agentur-online-marketing-webdesign(DOT)de
Telefon: +49 (0)4186 8958 683

Sprechen Sie uns an, denn wir sind die Experten, wenn es um Datenschutzsicherheit für Ihre Webseite geht. In Kombination mit unseren Anwälten sind Sie rundum abgesichert und können künftig wieder ruhig schlafen.

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Bilder: lizenzfreie-bilder-kostenlos.com
Text: Holger Korsten – SEO Experte, Webdesigner & Inhaber der Seo-Agentur Online Marketing Webdesign

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