DAS WICHTIGSTE ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG DSGVO ZU BEGINN:
Erfüllen Sie Ihre Datenschutzpflichten nicht, handeln Sie als Geschäftsführer grob fahrlässig und haften mit Ihrem Privatvermögen!
Auftragsverarbeitung DSGVO
Als Unternehmer haben Sie eine ganze Reihe an DSGVO Vorgaben und Pflichten, die Sie einhalten und umsetzen müssen!
Dokumentationspflicht:
Sie müssen Ihren Dokumentationspflichten nachkommen! Das beinhaltet z.B. das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses oder die Dokumentation der TOM's (Technische Organisatorische Maßnahmen)
Unser Tipp:
Nutzen Sie unseren Datenschutzbeauftragten, der Ihr Verarbeitungsverzeichnis preiswert und schnell erstellt, ständig auf dem Laufenden hält und Ihnen bei der Dokumentation der TOM's zur Seite steht und diese Dokumentation für Sie übernimmt.
Webseite DSGVO-konform:
Ihre Webseite muss seit 2016 (spätestens seit dem 25.05.2018) DSGVO-konform sein und eine aktuelle Datenschutzerklärung aufweisen.
Wir überprüfen in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten (IHK) Ihre Webseite auf DSGVO-Verstöße und sorgen für eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.
DSGVO Anfragen richtig beantworten:
Sie sind dazu verpflichtet, betroffenen Personen innerhalb von 30 Tagen auf Auskunftsanfragen, Berichtigungen und Löschungen ihrer Daten gesetzeskonform zu antworten.
Unser Service:
Unser Datenschutzbeauftragte (IHK) unterstützt Sie bei der Beantwortung solcher Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsanfragen Betroffener (z.B. Interessenten, Kunden, Mitarbeiter).
Richtiges Vorgehen bei einer Datenpanne:
Passiert bei Ihnen im Unternehmen oder auf Ihrer Webseite (z.B. Hackerangriffe) eine Datenpanne, müssen Sie diese unverzüglich binnen 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden!
Wichtiger Tipp:
Unser Datenschutzbeauftragte (IHK) unterstützt Sie bei der Meldung und vorherigen Überprüfung auf eine etwaige Meldepflicht und hilft Ihnen bei allen Anfragen seitens der Datenschutzbehörden.
Datenschutzaudits:
Sie sind dazu verpflichtet, regelmäßige Datenschutzaudits (in der Regel jährlich) durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
Spezial Tipp:
Unser Datenschutzbeauftragte (IHK) nimmt dieses vorgeschriebene, meist jährliche, Datenschutzaudit vor und aktualisiert alle notwendigen Verzeichnisse.
DSGVO Mitarbeiterschulung:
Sie müssen Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Sachen Datenschutz und DSGVO sensibilisieren, schulen und ständig weiterbilden und dieses auch dokumentieren!
Schulungs-Tipp:
Unser Datenschutzbeauftragte (IHK) kann diese Schulung für Sie durchführen, entweder online oder vor Ort bei Ihnen in Ihrem Unternehmen.
DSGVO-konforme Speicherung Ihrer Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Daten gesetzeskonform zu speichern, zu sichern und zu löschen.
Datenschutzexperten-Tipp:
Unser Datenschutzbeauftragte (IHK) erstellt im Rahmen des Datenschutzaudits ein Löschkonzept.
IT-Sicherheit:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten auf Ihrer EDV, aber auch auf Ihrer Webseite bestmöglich zu schützen.
IT-Sicherheits-Tipp:
Unser Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsexperte kümmert sich für Sie darum.
Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO endgültig in Kraft!
Warum die DSGVO auch für Ihr Unternehmen ein wichtiges Thema ist:
Seit dem 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung - kurz DSGVO - endgültig in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt SPÄTESTENS muss absolut JEDES Unternehmen und JEDE Webseite DSGVO-konform geführt und betrieben werden. Die Größe oder der Umsatz spielt hierbei keine Rolle. Allein die gewinnerzielende Absicht reicht aus, dass man sich an die Vorgaben der DSGVO halten muss.
Jeder Freiberufliche, Selbständige, Unternehmer, Webseitenbetreiber oder auch Vereine - egal ob 10 Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen muss den Datenschutz beachten!
Ohne Einhaltung der DSGVO dar NIEMAND auch nur eine Webseite betreiben, geschweige denn ein Unternehmen führen!
Das ist wie mit dem Führerschein und dem Fahren eines PKW.
Fahren ohne Führerschein ist bei extrem hoher Strafe verboten!
Genauso verhält es sich auch bei dem Betreiben einer Webseite oder der Unternehmensführung. Verstößt man gegen die DSGVO drohen sehr empfindliche, existenzbedrohende Bußgelder (bis zu 20 Millionen und mehr) von der Datenschutzbehörde. Derzeit liegen die durchschnittlichen Bußgelder bei 10.000 bis 15.000 Euro.
Informieren Sie sich hier gerne über aktuelle Datenschutzvorfälle und deren verhängten Bußgeldern:
Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten oder jemand in Sachen Auftragsverarbeitung DSGVO?
Sobald Sie eine der nachfolgenden Fragen mit "JA" beantworten, müssen Sie in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Beträgt die Mitarbeiterzahl 20 und mehr, die personenbezogene Daten verarbeiten?
- Erhebt oder verarbeitet Ihr Unternehmen geschäftsmäßig personenbezogene Daten?
- Werden in Ihrem Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet?
Es gibt zusätzlich aber auch noch zahlreiche andere Bedingungen, die zu einer Bestellung eines Datenschutzbeauftragten führen können.
Wir bieten Ihnen kostenlos in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten in einem unverbindlichen Gespräch einen DSGVO-Check an, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Warum brauchen Sie - obwohl Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen - trotzdem einen Fachmann in Sachen Datenschutz?
Sofern Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen Sie sich aber trotzdem um die aktuellen und zukünftigen DSGVO Vorschriften und deren Umsetzung und Einhaltung kümmern.
Insbesondere die Umsetzung auf der Webseite erfordert sehr viel Expertenwissen, damit hier nicht elementare Fehler gemacht werden, die zu einem Datenschutzverstoß führen und hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Sie benötigen einen Experten, der ständig die Gesetzesänderungen im Blick hat und unmittelbar Änderungen im Unternehmen und auf der Webseite umsetzt.
Wir übernehmen gern die Auftragsverarbeitung DSGVO für Sie auf Ihrer WordPress Webseite!
Wir sichern bestmöglich die personenbezogenen Daten Ihrer Webseitenbesucher (die IP-Adresse Ihrer Webseitenbesucher gelten bereits als besonders schützenswerte personenbezogene Daten.
Somit benötigt JEDER Webseitenbetreiber einen Experten in Sachen Datenschutz, der sich mit dem Thema Auftragsverarbeitung DSGVO auskennt, ständig informiert und regelmäßig Neuerungen der Gesetzgebung verfolgt und diese Änderungen umsetzt.
Andere Agenturen berechnen allein für die Auftragsverarbeitung DSGVO bis zu 500 Euro monatlich!
Unser Auftragsverarbeitung DSGVO Paket beinhaltet zusätzlich noch
- wöchentliche Komplett-Backups ALLER Daten (nicht nur der Datenbank)
- regelmäßiger Updateservice von Theme und Plugins
- Einspielen von Sicherheitsupdates zum bestmöglichen Datenschutz Ihrer Webseite
- bestmögliche Hackerabwehr und Sicherheit für die Webseite gegen Angriffe von außen.
Informieren Sie sich hier über unser spezielles Angebot zur Auftragsverarbeitung DSGVO:
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt einfach und unkompliziert!
Wir übernehmen die Auftragsverarbeitung DSGVO für Sie!